Kontaktpersonennachverfolgung Contact tracingEines der wichtigsten Mitteln in der Eindämmung der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2 Pandemie ist die Kontaktpersonennachverfolgung oder Contact Tracing.

Doch was bedeutet überhaupt Kategorie I – Kontaktperson oder Ansteckungsverdächtigte?
Wann ist man Kategorie II – Kontaktperson? Wie soll man sich verhalten?

Antworten findet man zum Beispiel in dieser Anweisung des Österreichische Gesundheitsministeriums zum behördlichen Umgang mit Kontaktpersonen.

Für Deutschland gelten die Anweisungen des Robert-Koch-Instituts.

In der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit ebenfalls Regeln erlassen.

 

Erhöhtes Infektionsrisiko

Nach heutigem Stand unterliegen Sie einem erhöhten Infektionsrisiko,
wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und folgendes zutrifft

  • kein Mund-Nasenschutz
  • länger als 15 Minuten Face-to-Face Kontakt
  • enger (weniger als 2 m) Abstand
  • hohe Aerosol-Emission (Singen / lautes Sprechen)

 

Verhalten bei erhöhtem Infektionsrisiko

Sollten diese Faktoren auf Sie zutreffen, dann sollten Sie sich

  • in Quarantäne begeben
  • einen PCR-Test bei 1450 bzw. der Gesundheitsbehörde beantragen
  • beobachten, ob Symptome auftreten
  • möglichst alle Kontakte bis zum Erhalt des Testergebnisses reduzieren. (auch im eigenen Haushalt)
  • die Hygiene-Regeln noch genauer beachten
  • 2 mal täglich Fieber messen
  • eine Liste der möglichen Kontakpersonen der letzten 10 Tage erstellen

Auch wenn Sie ein negatives Testergebnis in Händen halten, müssen Sie in Österreich und Deutschland in Quarantäne bleiben.

So lange Sie symptomlos sind, ist die vorgeschriebene Dauer der Selbst-Isolation derzeit 10 Tage in Österreich und der Schweiz sowie 14 Tage in Deutschland.

 

Gesund bleiben!

  • Hände waschen
  • Mund-Nasen-Schutz richtig tragen
  • Hust-Nies-Etikette beachten
  • Abstand halten

(Stand: 5.10.2020)