Unter KRITIS kritischer Infrastruktur versteht man Organisationen, Services und Unternehmen, die für die Bevölkerung des jeweiligen Landes von großer Bedeutung sind.

Sie erfüllen essentielle gesellschaftliche Funktionen im Bereich der Gesundheit, Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens.

Das deutsche Bundesministerium des Inneren gliedert kritische Infrastrukturen in neun Sektoren mit entsprechenden Branchen:

  1. Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl (§ 2 BSI-KritisV)
  2. Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, Öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 3 BSI-KritisV)
  3. Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel (§ 4 BSI-KritisV)
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (§ 5 BSI-KritisV)
  5. Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore (§ 6 BSI-KritisV)
  6. Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister (§ 7 BSI-KritisV)
  7. Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik (§ 8 BSI-KritisV)
  8. Staat und Verwaltung: Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall-/ Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
  9. Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke

 

Des­halb ist die Ge­währ­leis­tung des Schut­zes der In­fra­struk­tu­ren ei­ne Kern­auf­ga­be staat­li­cher und un­ter­neh­me­ri­scher Si­cher­heits­vor­sor­ge und fes­ter Be­stand­teil der Si­cher­heits­po­li­tik in Deutschland.