Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Euopäischen Union.

Ziele der am 8. August 2016 in Kraft getretenen NIS-Richtlinie sind

  • EU-weiter Aufbau eines hohen Sicherheitsniveaus der Netz- und Informationssysteme
  • Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für den Aufbau nationaler Kapazitäten für die Informations- und IT-Sicherheit
  • Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten.

Die NIS-Richtlinie definiert ebenso Mindestanforderungen und Meldepflichten für die Betreiber kritischer Infrastruktur und Anbieter digitaler Dienste.